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Öffentlich bestellt & vereidigt · Essen

Gutachten, auf die Sie sich verlassen können.

Gutachten Schmidt ist Ihr unabhängiges Kfz-Sachverständigenbüro für Haftpflicht-, Wert- und Oldtimergutachten im Ruhrgebiet. Schnell vor Ort, rechtssicher und fair.

Oguzhan Bayar – öffentlich bestellter Kfz-Sachverständiger in Essen öffentlich bestellt & vereidigt
2.500+
Erstellte Gutachten
15+
Jahre Erfahrung
24h
Reaktionszeit
100%
Unabhängig
Typische Situationen

Wann ein unabhängiges Gutachten Sinn ergibt

Versicherer schätzen niedrig, Werkstätten reparieren günstig — und Sie bleiben auf Kosten sitzen. Ein eigenes Gutachten dreht das Verhältnis um.

Unfall ohne Schuld?

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie das Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl – die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.

Versicherung schätzt zu niedrig?

Kürzt die gegnerische Versicherung Ihren Schaden oder das Fahrzeugalter? Ein unabhängiges Gutachten sichert Ihre Ansprüche nachweislich.

Unklare Reparaturkosten?

Sie brauchen Klarheit über Schadenhöhe, Wiederbeschaffungswert und Restwert? Wir ermitteln alle Positionen rechtssicher und nachvollziehbar.

Streit um den Fahrzeugwert?

Ob bei Leasingrückgabe, Verkauf oder vor Gericht – unser zertifiziertes Wertgutachten schafft belastbare Beweise.

Der Ablauf

So einfach kommen Sie zu Ihrem Gutachten

Vom ersten Anruf bis zum fertigen Gutachten in 48 Stunden. Ohne versteckte Kosten, ohne Bürokratie.

  1. 1

    Kostenlose Erstberatung

    Kontaktieren Sie uns telefonisch, per WhatsApp oder über das Formular. Wir klären in 5 Minuten, welches Gutachten Sie benötigen.

  2. 2

    Besichtigung vor Ort

    In der Regel innerhalb von 24 Stunden besichtigen wir Ihr Fahrzeug bei Ihnen zu Hause, in der Werkstatt oder am Unfallort.

  3. 3

    Gutachten in 48 Stunden

    Sie erhalten ein rechtssicheres, detailliertes Gutachten – digital und als Original – inklusive Fotodokumentation und Reparaturkalkulation.

Warum Gutachten Schmidt

Sechs Gründe für unabhängige Gutachten aus Essen

Unabhängig & zertifiziert

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige. Keine Bindung an Versicherungen oder Werkstätten – nur Ihrem Anspruch verpflichtet.

Schnell vor Ort

Besichtigung meist innerhalb von 24 Stunden im gesamten Ruhrgebiet. Gutachten in der Regel nach 48 Stunden einsatzbereit.

Rechtssicher

Unsere Gutachten werden von Versicherungen, Anwälten und Gerichten anerkannt und halten jeder Überprüfung stand.

Kostenlos bei Haftpflichtschaden

Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung alle Kosten. Für Sie fallen keine Ausgaben an.

Persönliche Betreuung

Direkter Ansprechpartner vom ersten Anruf bis zur Schadenregulierung – Sie reden mit dem Sachverständigen selbst.

Aus dem Ruhrgebiet

Regional verankert in Essen – wir kennen Werkstätten, Anwälte und Gerichte der Region und sind schnell an Ihrer Seite.

Unsere Gutachten

Acht Gutachten-Typen für jede Situation

Vom Bagatellschaden bis zur Oldtimer-Bewertung – wir erstellen das passende Dokument für Ihren Fall.

Haftpflichtgutachten

Haftpflichtgutachten

Unabhängiges Schadengutachten nach unverschuldetem Verkehrsunfall. Die gegnerische Versicherung trägt die Kosten.

Mehr erfahren
Kaskogutachten

Kaskogutachten

Schadengutachten für die Abwicklung über die Kaskoversicherung inkl. Reparaturkosten- und Restwertermittlung.

Mehr erfahren
Oldtimergutachten

Oldtimergutachten

Klassiker- und Oldtimerbewertung mit Zustandsnote 1–5 nach Classic-Data – inkl. §23-StVZO-Bewertung.

Mehr erfahren
Stimmen aus dem Ruhrgebiet

Was unsere Auftraggeber sagen

Nach dem Auffahrunfall hatte ich keine Ahnung, wie ich vorgehen soll. Herr Bayar hat alles geregelt – die Versicherung hat ohne Diskussion gezahlt. Klare Empfehlung!

Dr. Sarah M.
Unfallgeschädigte, Essen-Rüttenscheid

Das Wertgutachten für meinen Mercedes-Benz W123 war top vorbereitet und ausführlich. Beim Verkauf konnte ich den geforderten Preis problemlos nachweisen.

Thomas K.
Oldtimer-Sammler, Mülheim

Wir lassen alle Schäden unserer Flotte hier begutachten. Schnell, zuverlässig und die Gutachten sind immer wasserdicht – auch vor Gericht.

Ayşe D.
Fuhrparkleiterin, Essen-Zentrum
Fragen & Antworten

Was Sie über unabhängige Gutachten wissen müssen

Wer zahlt das Gutachten nach einem Unfall?

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung sämtliche Kosten des Gutachtens. Sie haben ein gesetzlich verbrieftes Recht auf einen Sachverständigen Ihrer Wahl – auch ohne Zustimmung der Versicherung.

Wie schnell erhalte ich mein Gutachten?

In der Regel besichtigen wir Ihr Fahrzeug innerhalb von 24 Stunden und erstellen das Gutachten innerhalb von 48 Stunden nach der Besichtigung. In Eilfällen sind auch kürzere Fristen möglich.

Welche Gutachten erstellen Sie?

Haftpflicht- und Kaskogutachten, Kurzgutachten, Wertgutachten, Oldtimer- und Klassikergutachten, Reparaturkostenkalkulationen, Wiederbeschaffungswertermittlungen, Leasingrückgabe-Gutachten und Beweissicherungsgutachten.

Sind Ihre Gutachten gerichtsverwertbar?

Ja. Wir sind öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige. Unsere Gutachten werden von Versicherungen, Rechtsanwälten und Gerichten anerkannt und halten auch einer gerichtlichen Überprüfung stand.

Was kostet ein Wertgutachten?

Die Kosten für ein Wertgutachten richten sich nach Fahrzeugtyp und Umfang. Kurzgutachten beginnen bei ca. 150 €, Vollgutachten bei 250 €. Für Oldtimer und Sondergutachten erstellen wir ein transparentes Festpreisangebot.

Was bedeutet Wiederbeschaffungswert?

Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie aufwenden müssten, um am Tag des Schadens ein gleichwertiges Fahrzeug am regionalen Markt zu erwerben. Er ist entscheidend bei Totalschäden und wird von uns marktaktuell ermittelt.

Was bedeutet die 130-Prozent-Regel?

Die 130-Prozent-Regel erlaubt Ihnen, Ihr Fahrzeug auch dann reparieren zu lassen, wenn die Reparaturkosten bis zu 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert liegen. Voraussetzung ist, dass Sie das Fahrzeug mindestens sechs Monate weiter nutzen und die Reparatur fachgerecht und vollständig nach den Vorgaben des Gutachtens durchgeführt wird.

Bekomme ich Nutzungsausfall oder einen Mietwagen?

Ja, für die Dauer der Reparatur oder der Wiederbeschaffung haben Sie in der Regel Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung nach der Tabelle von Sanden, Danner und Küppersbusch oder alternativ auf einen gleichwertigen Mietwagen. Wir ordnen Ihr Fahrzeug der richtigen Gruppe zu und kalkulieren die Ausfalldauer belastbar.

Was passiert bei Teilschuld oder Mitverschulden?

Auch bei einer Haftungsquote (zum Beispiel 70/30 oder 50/50) haben Sie Anspruch auf ein eigenes Gutachten. Die gegnerische Versicherung übernimmt die Gutachterkosten anteilig entsprechend der Quote.

Was ist der merkantile Minderwert?

Der merkantile Minderwert ist der Wertverlust, den Ihr Fahrzeug trotz fachgerechter Reparatur behält, weil es nun als Unfallfahrzeug gilt. Er wird bei Fahrzeugen bis ca. 5 Jahre oder 100.000 km regelmäßig anerkannt und gehört zu Ihrem Schadenersatzanspruch.

Darf die Versicherung einen eigenen Gutachter schicken?

Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben. Nach § 249 BGB und ständiger BGH-Rechtsprechung haben Sie als Geschädigter das Recht, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen.

Arbeiten Sie mit Rechtsanwälten zusammen?

Ja, wir kooperieren bei Bedarf mit auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwälten. Auf Wunsch vermitteln wir einen passenden Rechtsbeistand in Ihrer Region, damit Ihre Schadenregulierung reibungslos läuft.

Brauchen Sie ein Gutachten?

Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns per WhatsApp oder nutzen Sie das Kontaktformular. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden zurück.